UNSERE

HAUSORDNUNG

Beschluss der Schulkonferenz vom 07.11.2006, zuletzt geändert am 12.10.2021 und am 22.05.2023

Wir möchten uns in unserer Schule wohlfühlen, rücksichtsvoll und höflich miteinander umgehen und Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen. Jede Schülerin und jeder Schüler sollen erfolgreich lernen können.

Deshalb geben wir uns Regeln für unser Zusammenleben.

Höflichkeit und Rücksicht

  1. Gegenseitige Hilfe und Rücksicht sind für uns oberstes Gebot.
    Konflikte werden ohne Gewalt mit Hilfe der Streitschlichter oder
    der Lehrer gelöst.
  2. Rennen im Schulhaus, Raufen und Beinstellen bergen große Verletzungs-
    gefahren, deshalb verzichten wir darauf.
  3. Wir werfen nicht mit Gegenständen (z. B. Kreide und Papier im Raum
    und aus dem Fenster), im Winter nicht mit Schneebällen.
  4. Wir kleiden uns einer Schule angemessen.
  5. Mit unserer Kleidung demonstrieren wir nicht eine politische Haltung.
  6. Waffen und waffenähnliche Gegenstände z. B. Messer sind in der
    Schule verboten.
  7. Kopfbedeckungen sind beim Betreten der Schule abzusetzen.
    Schülerinnen dürfen Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit tragen oder
    sich ihren religiösen Vorschriften entsprechend kleiden.
    Eine Verschleierung des Gesichtes oder des ganzen Körpers, die ein
    Erkennen der Person unmöglich machen, muss unterbleiben.
  8. Lehrer, Schüler und Eltern dulden keine Diskriminierung an unserer
    Schule, egal aus welchem Grund oder mit welcher Absicht. Das betrifft
    offenen oder verdeckten Rassismus genauso wie eine Abwertung von
    Schülerinnen und Schülern wegen deren Kleidung, Frisur oder Ansichten.

Smartphone Nutzung

  1. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 gilt ein generelles Benutzungsverbot im gesamten Schulgebäude, im Technikgebäude, in der Turnhalle und auf dem Schulhof. Zu diesem Zweck werden die Smartphones vor Beginn des Unterrichtes eingesammelt und im Lehrerzimmer verwahrt und nach Ende des Unterrichtes wieder ausgegeben.
  2. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 (ab zweitem Schulhalbjahr), 9 und 10 besteht während des Unterrichtes und während der kleinen Pausen ein Benutzungsverbot. Die Smartphones sind vor Beginn jeder Unterrichtsstunde beim Lehrer abzugeben.
  3. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Schulleiter in begründeten
    Einzelfällen eine Ausnahme zulassen.

Ordnung, Sicherheit und Alarm

  1. An der Gestaltung einer sauberen und gepflegten Schule beteiligen wir uns alle. Dabei übernehmen die Klassen Projekte nach einem vorgegebenen Plan zur Erhaltung und Pflege des Schulgeländes und des Schulhauses.
  2. Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Arbeitsmittel, Sport- und Spielgeräte sowie alle Bücher behandeln wir sorgfältig.
  3. Im Unterricht kauen wir keinen Kaugummi. Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen ist verboten. Die Schule, der Schulhof und die angrenzenden Fußwege sind rauchfreie Zone.
  4. Fenster dürfen nur im Beisein des Lehrers vollständig geöffnet werden
  5. Auf dem Schulhof schieben wir Fahrräder und Mopeds, damit niemand gefährdet wird.
  6. Fahrräder werden im Fahrradschuppen abgestellt und angeschlossen.
  7. Den Anweisungen der eingesetzten Lehrer- und Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.
  8. Alarm wird durch ein Sirenensignal ausgelöst. Bei Alarm verlassen alle Personen entsprechend den Vorgaben des Evakuierungsplanes diszipliniert das Schulgelände

Unterrichts- und Pausenverhalten

  1. Zum Schulbeginn erscheinen wir pünktlich. 7.10 Uhr ist letzter Einlass. Mit dem Vorklingeln bereitet sich jeder an seinem Platz auf den Unterricht vor, Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich.
  2. Kann ein Schüler krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, dann muss eine Meldung bis zum Beginn der
    zweiten Unterrichtsstunde beim Klassenlehrer oder im Sekretariat erfolgen.
  3. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassensprecher oder sein Stellvertreter dies im Sekretariat.
  4. Um eine gute Lernatmosphäre zu fördern, halten wir Disziplin im Unterricht und verlassen die Unterrichtsräume im sauberen Zustand.
  5. Nach der 3. und 6. Unterrichtsstunde ist für alle Schüler Hof Pause. Zur Esseneinnahme ist der Aufenthalt im Speiseraum und in den
    Rondells der ersten und zweiten Etage erlaubt, solange es freie Sitzplätze gibt. Hauspausen werden gesondert angezeigt.
  6. In Freistunden können sich Schüler im Rondell und im Schulclub während der Öffnungszeiten aufhalten.
  7. Das Schulgelände darf nur in regelmäßig geplanten Freistunden verlassen werden. Schüler ab 16 Jahre dürfen dies mit Genehmigung der Eltern und des Klassenlehrers in der Mittagspause.
    Dazu ist ein gesonderter Ausweis erforderlich.