Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Oberschule Ihres Kindes ist ein Fall von Keuchhusten (Pertussis) aufgetreten.

Bei Keuchhusten handelt es sich um eine ansteckende Krankheit. Die Erkrankung wird durch Bakterien verursacht. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen beim Husten. Die Erkrankung ist nach der Säuglingsperiode durch typische Hustenanfälle gekennzeichnet. Bei der Ansteckung eines Säuglings fehlen typische Hustenanfälle, es treten kurzzeitige Atemstillstände auf. Diese machen die Keuchhustenerkrankung für Säuglinge besonders gefährlich. Ein sicherer Nestschutz existiert bei Keuchhusten nicht, so dass Neugeborene ab dem ersten Lebenstag infiziert werden können. Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 28 Tage; die Übertragungsfähigkeit ist in den ersten zwei Krankheitswochen am größten.

Aus diesem Grund ist eine besondere Sorgfaltspflicht bei Kontakt von Keuchhusten erkrankten Personen zu Säuglingen notwendig. Der wirksamste Schutz vor einer Keuchhustenerkrankung ist die vollständige Impfung. Bitte überprüfen Sie den Impfstatus Ihres Kindes.

Beim Auftreten von Symptomen ist ein Arzt zu konsultieren und bei Notwendigkeit zur Abklärung der Diagnose, ein Abstrich im Nasenbereich (Nasopharyngealabstrich) durchführen zu lassen.

Sollten Fragen an das Gesundheitsamt bestehen, erreichen Sie uns unter der folgenden Rufnummer (03433) 241-2419.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

an unserer Schule wurde ein Fall der Erkrankung mit Keuchhusten gemeldet.

Sofern Ihr Kind Hustensymptome hat, lassen sie die Krankheit bitte von einem Arzt feststellen. Handelt es sich hierbei um Keuchhusten oder eine andere ansteckende Krankheit, bitte ich Sie dies unmittelbar der Schule im Zuge der Krankmeldung bis spätestens 08:00 Uhr mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Kretschmar
Schulleiter